Sicherheitsdienst in Fennpfuhl (10369) – Höhere Sicherheit für Ihr Gebäude!
Sie suchen einen verlässlichen Sicherheitsdienst in Fennpfuhl? Dann herzlich willkommen auf unserem Sicherheits-Portal. Beim Wort Sicherheitsdienst denken die meisten Menschen wohl erst einmal eher an Firmen oder Veranstaltungen. Dort wird der private Sicherheitsdienst oft für den Objektschutz oder allgemein für den Wachdienst eingesetzt. Das Aufgabenfeld solcher Security-Anbieter ist jedoch deutlich breiter und hält auch Angebote für Privathaushalte vor. Je nach Lage und Größe Ihres Wohnhauses kann sich ein Wachschutz durch einen privaten Sicherheitsdienst aber auch für private Gebäude lohnen. Schon allein die Tatsache, dass mit einem Sicherheitsdienst in Fennpfuhl stets Security-Mitarbeiter sichtbar vorhanden sind, schreckt Einbrecher ab und stellt einen gut funktionierenden Einbruchsschutz dar. Die wichtigste Aufgabe Ihres Sicherheitsdienstes ist sicher der Wachdienst. Bei einem bewohnten Gebäude beschränkt sich dieser oft auf Wachgänge außen um das Gebäude herum, in unbewohnten findet er innerhalb des Gebäudes statt.
Beschützer und Dienstleister: Sicherheitsdienst in Fennpfuhl (Berlin)
Ihr Sicherheitsdienst kann noch mehr, denn Ihr Sicherheitsdienstleister kann beispielsweise auch in einer größeren Wohnanlage den Pförtner stellen. Nach Vereinbarung übernehmen die Mitarbeiter auch Botengänge oder kleinere Reparaturen. Viele Sicherheitsdienstleister bieten auch die Bereitstellung, Installation und Wartung umfangreicher Sicherheitstechnik an. In diesen Fällen ist dann oft kein Mitarbeiter der Security dauernd vor Ort anwesend. Er kommt nur für regelmäßige Kontrollen vorbei.
Manche private Security-Firma bietet sogar noch zusätzliche Dienstleistungen an. So übernehmen die Mitarbeiter beispielsweise im Winter Streu- und Räumarbeiten. Im Sommer und Herbst kann auch die Reinigung der Wege von Blättern und Zweigen durch den privaten Sicherheitsdienstleister übernommen werden. Aus der Arbeit als Pförtner haben sich im Lauf der Zeit zusätzliche Dienstleistungen rund um Ihr Wohnhaus entwickelt. Ein Beispiel dafür im privaten Raum ist die Annahme von Briefen, Päckchen und Paketen und deren Verteilung im Haus.
Ihr moderner Sicherheitsdienst kann also auf Wunsch ein Allround-Service sein, der neben den klassischen Aufgaben wie Wachschutz, Gebäudeschutz, Veranstaltungsabsicherung und Personenschutz, auch Dienstleistungen in und um Ihre Gebäude übernehmen.
Brauche ich in Fennpfuhl eine erstklassige Detektei oder einen Sicherheitsdienst?
Die Aufgabe des Sicherheitsdienstes ist es Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung und auch Personenschäden zu verhindern. Eventuell halten die Mitarbeiter der Security im Falle der Fälle den oder die Täter so lange fest, bis die Polizei erscheint. Die Detektei unterscheidet sich im Aufgabenfeld deutlich. Denn diese wird in der Regel erst eingeschaltet, wenn schon etwas passiert ist. Sie versucht dann parallel zur Arbeit der Polizei, den oder die Täter zu ermitteln. Ihr Sicherheitsdienst ist also besonders zur Verhinderung von Straftaten und zur Absicherung Ihres Eigentums gedacht.
Welche Rechte hat Ihr Sicherheitsdienst in Fennpfuhl?
Ihr Sicherheitsdienst ist ein Privatunternehmen. Er hat daher keine hoheitlichen Rechte, wie sie beispielsweise die Polizei hat. Einfach ausgedrückt: Der private Sicherheitsdienstleister kann niemanden verhaften. Die Mitarbeiter haben nur die „Jedermannrechte“. Das sind die Rechte, die jedem Bürger zustehen. Dazu gehört beispielsweise das Recht zur Notwehr, zur Nothilfe und zur vorübergehenden Festnahme. Außerdem können Sie als Hausbesitzer den Mitarbeitern des Security-Unternehmens das Hausrecht übertragen. Sind die Wachleute bewaffnet, gilt für sie das Waffengesetz. Daher müssen sie zum Tragen einer Schusswaffe älter als 18 Jahre sein und einen Waffenschein besitzen. In den meisten Fällen ist das jedoch weder der Fall, noch nötig.
Erscheinungsbild und Kompetenz von Wachschutz und Sicherheitsdienst?
Im öffentlichen Raum müssen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes als solche erkennbar sein. Daher tragen sie Dienstkleidung beziehungsweise eine Uniform. Sie müssen sich auch durch einen Beschäftigungsnachweis des Sicherheitsdienstes ausweisen können.
Für die Ausbildung der Sicherheitsdienst-Mitarbeiter gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Die Anforderungen hängen auch vom geplanten Einsatz ab. Die Mindestvoraussetzung, um bei einem Security-Unternehmen arbeiten zu können, ist eine Belehrung nach § 34a GewO. Soll der Mitarbeiter im öffentlichen Raum eingesetzt werden, beispielsweise als Türsteher einer Diskothek oder als Kaufhausdetektiv, muss er eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ablegen. Neben diesen angelernten Mitarbeitern gibt es die von der IHK geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft sowie die Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Außerdem gibt es eine dreijährige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit sowie einen entsprechenden Meister. Fragen Sie Ihren Dienstleister, welche Ausbildung seine Angestellten vorweisen.
Neues vom Sicherheitsdienst in Fennpfuhl
Perfekt abgesicherter Wachschutz in Fennpfuhl
Jeder private Sicherheitsdienst ist nach § 6 BewachV (Verordnung über das Bewachungsgewerbe beziehungsweise kurz: Bewachsungsverordnung) verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung muss eine Mindestdeckungssumme von 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für Abhandenkommen bewachter Gegenstände und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden umfassen. Daher können Sie bei Ihrem Sicherheitsdienst stets davon ausgehen, dass auch im Falle von unerwarteten Schäden keine Kosten für Sie als Auftraggeber entstehen.