Ihr privater Sicherheitsdienst sichert Ihre Immobilie

Beim Wort Sicherheitsdienst denken die meisten Menschen wohl erst einmal eher an Firmen oder Veranstaltungen. Dort wird der private Sicherheitsdienst oft für den Objektschutz oder allgemein für den Wachdienst eingesetzt. Je nach Lage und Größe Ihres Wohnhauses kann sich ein Wachschutz durch einen privaten Sicherheitsdienst aber auch für private Gebäude lohnen. Schon allein die Tatsache, dass die Security-Mitarbeiter sichtbar vorhanden sind, schreckt Einbrecher ab und stellt einen gut funktionierenden Einbruchsschutz dar.




Was kann ein privater Sicherheitsdienst leisten?

Die wichtigste Aufgabe ist sicher der Wachdienst. Bei einem bewohnten Gebäude beschränkt sich dieser oft auf Wachgänge außen um das Gebäude herum. In unbewohnten Gebäuden kann der Wachschutz auch durch Streifengänge innerhalb des Hauses stattfinden. Aber Ihr Sicherheitsdienstleister kann auch beispielsweise in einer größeren Wohnanlage den Pförtner stellen.

Nach Vereinbarung übernehmen die Mitarbeiter auch Botengänge oder kleinere Reparaturen. Viele Sicherheitsdienstleister bieten auch die Bereitstellung, Installation und Wartung umfangreicher Sicherheitstechnik an. In diesen Fällen ist dann oft kein Mitarbeiter der Security dauernd vor Ort anwesend. Er kommt nur für regelmäßige Kontrollen vorbei.

Weitere Dienstleistungen des Sicherheitsdienstes

Manche private Security-Firma bietet zusätzliche Dienstleistungen an. So übernehmen die Mitarbeiter beispielsweise im Winter Streu- und Räumarbeiten. Im Sommer und Herbst kann auch die Reinigung der Wege von Blättern und Zweigen durch den privaten Sicherheitsdienstleister übernommen werden. Aus der Arbeit als Pförtner haben sich im Lauf der Zeit zusätzliche Dienstleistungen rund um Ihr Wohnhaus entwickelt. Ein Beispiel dafür im privaten Raum ist die Annahme von Briefen, Päckchen und Paketen und deren Verteilung im Haus.

Was unterscheidet ein Security-Unternehmen von einer Detektei?

sicherheitsdienst und wachschutz schützen sieDie Aufgabe des Sicherheitsdienstes ist es Einbruch, Diebstahl und Sachbeschädigung zu verhindern. Eventuell halten die Mitarbeiter der Security im Falle der Fälle den oder die Täter so lange fest, bis die Polizei erscheint. Die Detektei unterscheidet sich im Aufgabenfeld deutlich. Denn diese wird in der Regel erst eingeschaltet, wenn schon etwas passiert ist. Sie versucht dann parallel zur Arbeit der Polizei, den oder die Täter zu ermitteln.

Welche Rechte hat Ihr Sicherheitsdienstleister?

Ihr Sicherheitsdienst ist ein Privatunternehmen. Er hat daher keine hoheitlichen Rechte, wie sie beispielsweise die Polizei hat. Einfach ausgedrückt: Der private Sicherheitsdienstleister kann niemanden verhaften. Die Mitarbeiter haben nur die „Jedermannrechte“. Das sind die Rechte, die jedem Bürger zustehen. Dazu gehört beispielsweise das Recht zur Notwehr, zur Nothilfe und zur vorübergehenden Festnahme. Außerdem können Sie als Hausbesitzer den Mitarbeitern des Security-Unternehmens das Hausrecht übertragen. Sind die Wachleute bewaffnet, gilt für sie das Waffengesetz. Daher müssen sie zum Tragen einer Schusswaffe älter als 18 Jahre sein und einen Waffenschein besitzen. In den meisten Fällen ist das jedoch weder der Fall, noch nötig. Die regelmäßige Anwesenheit erhöht Ihre Sicherheit schon merklich.

Welche Ausbildung haben die Mitarbeiter Ihres privaten Sicherheitsdienstleisters?

Für die Ausbildung der Sicherheitsdienst-Mitarbeiter gibt es verschiedenen Möglichkeiten. Die Anforderungen hängen auch vom geplanten Einsatz ab. Die Mindestvoraussetzung, um bei einem Security-Unternehmen arbeiten zu können, ist eine Belehrung nach § 34a GewO. Soll der Mitarbeiter im öffentlichen Raum eingesetzt werden, beispielsweise als Türsteher einer Diskothek oder als Kaufhausdetektiv, muss er eine Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ablegen. Neben diesen einfachen, angelernten Mitarbeitern gibt es die von der IHK geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft sowie die Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Außerdem gibt es eine dreijährige Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit sowie einen entsprechenden Meister. Fragen Sie Ihren Dienstleister, welche Ausbildung seine Angestellten vorweisen. Eine bessere Ausbildung bedeutet meist mehr Sicherheit, ist aber auch mit höheren Kosten für Sie verbunden.

Tragen die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstleisters immer eine Uniform?

wachschutz schützt vor einbruch und diebstahlIm öffentlichen Raum müssen Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes als solche erkennbar sein. Daher tragen sie in der Regel eine Dienstkleidung beziehungsweise eine Uniform. Sie müssen sich auch durch einen Beschäftigungsnachweis des Sicherheitsdienstes ausweisen können. Prinzipiell muss die Uniform eines Sicherheitsdienstes so gestaltet sein, dass sie nicht mit Uniformen der Bundeswehr oder der Polizei verwechselt werden kann. Allerdings sind Veränderungen nicht auszuschließen. Die Uniformen der Polizei ändern sich beispielsweise in Gestaltung und Farbe doch des Öfteren. Kommt es dadurch zu einer Ähnlichkeit, darf das Sicherheitsunternehmen seine eingeführten Uniformen trotzdem vorübergehend weiter verwenden. So waren früher beispielsweise die Polizeiuniformen grün, die der Sicherheitsdienste oft blau. Heute hat auch die Polizei blaue Uniformen. So sind Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen auf den ersten Blick manchmal nicht von Polizisten zu unterscheiden.

Sind private Sicherheitsdienste versichert?

Jeder private Sicherheitsdienst ist nach § 6 BewachV (Verordnung über das Bewachungsgewerbe beziehungsweise kurz: Bewachsungsverordnung) verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung muss eine Mindestdeckungssumme von 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für Abhandenkommen bewachter Gegenstände und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden umfassen. Sollten innerhalb eines Jahres mehrere Versicherungsfälle eintreten, muss die Deckungssumme mindestens das Zweifache der Mindestsumme betragen.

Reicht der Versicherungsschutz der privaten Sicherheitsdienste aus?

Als Auftraggeber eines Sicherheitsdienstleisters sollten Sie nachfragen, was genau in welcher Höhe versichert ist. So können die Punkte „Abhandenkommen bewachter Gegenstände“ und „Vermögensschäden“ per Vertrag zwischen Ihnen und dem Security-Unternehmen von der Versicherung ein- oder ausgeschlossen werden. Da Sie ja wahrscheinlich dem Sicherheitsdienst Schlüssel für Ihr Haus aushändigen werden, sollten Sie sich erkundigen, ob deren Verlust versichert ist. Bei vielen preiswerten Standard-Versicherungen ist dieses Risiko ausgeschlossen. Andererseits kann der Sicherheitsdienstleister auch eine wesentlich umfangreichere Versicherung abgeschlossen haben.

Empfohlene Versicherung für private Sicherheitsdienste

sicherheitsdienst schützt gebäudeDer Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e. V. ist eine Interessenvertretung der Sicherheitsdienste in Deutschland. Er hält die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Betriebsversicherung für nicht mehr zeitgemäß. Er empfiehlt seinen Mitgliedern die folgende Mindestversicherung:

  1. 2,5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden,
  2. Je 250.000 Euro für Vermögensschäden (auch im Zusammenhang mit dem Datenschutzgesetz), für das Abhandenkommen bewachter Sachen, für den Verlust von Schlüsseln bzw. Codekarten und für Bearbeitungsschäden
  3. 2,5 Millionen für Umwelthaftpflichtschäden

Wenn Sie einen Sicherheitsdienst beauftragen, der Mitglied in diesem Verband ist, erhöht sich die Chance, dass dieser eine bessere Versicherung abgeschlossen hat. Fragen Sie dennoch zu Ihrer eigenen Sicherheit nach!