Rechtliche Grundlagen zum Schlüsseldienst und Wissenswertes für Sie als Kunden
Was sollten Sie aus rechtlicher Sicht beachten? Welche Rechte haben Sie als Kunde gegenüber der Schlüsseldienstfirma überhaupt? Und welche rechtlichen Fragen können sich noch anschließen? Übernimmt eine Versicherung die Kosten für Türöffnung oder neue Schlösser? Auf diese Fragen antworten wir in diesem Beitrag.
Beim Zusammenspiel von Dienstleistern und Auftraggebern spielen Verbraucherrecht immer eine wichtige Rolle. Dabei kennen viele potentielle Auftraggeber ihre Rechte gar nicht in Gänze. Gehören Sie vielleicht auch dazu? Dann erhalten Sie hier einen kleinen Überblick.
Darf der Schlüsseldienst jedem die Tür einfach öffnen?
Stellen Sie sich vor, ein Fremder oder Unbefugter ruft den Schlüsseldienst zu Ihrer Wohnung und verschafft sich dadurch Zutritt in Ihre Privatsphäre. Ein Horrorgedanke, oder? Aber geht das so einfach? Nein. Ein Schlüsseldienst darf definitiv nicht jedem einfach die Tür öffnen, auch nicht nach Auftragserteilung. Was er muss, ist zum Bestimmungsort zu kommen. Aber vor Ort prüft ein seriöser Schlüsseldienst immer die Identität des Auftraggebers und ob dieser wirklich Zugang zur Wohnung haben darf. Sicherlich ist diese Prüfung nicht immer gleich möglich, beispielsweise wenn Sie sich ausgesperrt haben. Aber dann gibt es bestimmte Maßnahmen, die beachtet werden müssen. Es könnte sich beim Auftraggeber zum Beispiel um Einbrecher handeln, die sich auf einfachstem Weg Zutritt zu Ihrer Wohnung verschaffen wollen. Oder es ruft ein Ex-Partner den Schlüsseldienst, den Sie aber nicht mehr in Ihren eigenen vier Wänden dulden möchten. Es gibt viele Paradebeispiele für das Öffnen der Türen für Unbefugte.
Für alle Öffnungen gilt die Ausweispflicht!
Egal, ob der Schlüsselnotdienst Wohnungs-, Haus-, Auto- oder Tresortüren öffnen soll, er muss sich den Ausweis des Auftraggebers zeigen lassen, um Namen und Adresse abzugleichen. Ist der Ausweis nicht vorhanden, beispielsweise, weil er in der Wohnung liegt und Sie sich ausgeschlossen haben, muss der Dienstleister sich diesen direkt nach dem Öffnen der Tür zeigen lassen. Eine andere Alternative ist die Befragung anderer Mieter oder der Nachbarn, ob der Auftraggeber bekannt ist. Nachbarn sind oft aufmerksamer als man denkt und in diesem Moment eine wichtige Hilfe.
Wenn der Auftraggeber nicht eindeutig nachweisen kann, dass er berechtigt ist, die Tür öffnen zu lassen, muss der Schlüsseldienst den Auftrag ablehnen. Andernfalls macht er sich strafbar. In seltenen Fällen und um ganz sicher zu gehen, kann der Dienstleister auch die Polizei einschalten. Spätestens dann werden sich auch Einbrecher und Unbefugte zu erkennen geben und das Weite suchen. So ist Ihre Wohnung immer abgesichert. Erfahrene Mitarbeiter des Schlüsseldienstes können im Laufe der Zeit auch ein Gespür für Situationen und Menschen entwickeln und handeln nach diesem. Eine Kontrolle der Papiere ersetzt dieses Gespür jedoch nicht.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Für das Öffnen von Wohnungstüren gelten aber auch Ausnahmen. Eine wichtige Ausnahme ist, wenn es sich um Notsituationen handeln. Um Notsituationen handelt es sich, wenn zum Beispiel Rettungskräften, Polizei oder Feuerwehr der Zugang zur Wohnung oder ähnlichem ermöglicht werden soll. Diese dürfen ohne Nachweis der Berechtigung Zugang zu Wohnung bekommen, wenn sie davon ausgehen müssen, dass sich Menschen oder Güter in Gefahr befinden oder ärztliche Hilfe benötigen. Auch wenn Sie sich zum Beispiel aussperren und Ihr Baby ist allein in der Wohnung oder der Herd ist an, muss der Schlüsseldienst in erster Linie schnell handeln und dann erst der Ausweispflicht nachgehen. Hier kann es hilfreich sein, parallel die Polizei oder die Feuerwehr zu informieren, denn auch diese ist zu Notfalltüröffnungen berechtigt.
Ebenfalls eine Ausnahme ist, wenn ein Gerichtsvollzieher in die Wohnung oder Geschäftsräume muss. Dieser darf Zugang zur Räumlichkeit bekommen, um Wertgegenstände im Interesse der Gläubiger sicherzustellen. In diesem Fall muss aber ein gültiger Gerichtsbeschluss vorliegen, der auch dem Schlüsseldienst gezeigt wird. Der Schlüsseldienstleister wird dann vom Gerichtsvollzieher beauftragt.
Welche Rechte haben Sie bei Abzocke?
Mal davon abgesehen, dass es sich immer lohnt, Preise zu vergleichen, gelten folgende Regeln: Wenn Sie am Telefon keinen Festpreis vereinbart haben, gelten in der Regel die ortsüblichen Tarife. Wucher fängt erste da an, wo diese deutlich überschritten werden. Die Grenzen sind dabei fließend. Über diese Tarife können Sie sich regelmäßig auf unserer Preiskarte für Schlüsseldienste informieren, um die Rechnung prüfen zu können. Wenn der Schlüsseldienst überdurchschnittlich viel über diesen Tarifen liegt, können Sie davon ausgehen, dass womöglich etwas nicht korrekt abgerechnet wurde. In diesem Fall soll Ihre womögliche Notlage ausgenutzt werden.
Wenn Sie also eine horrende Rechnung bekommen, sollten Sie diese erst einmal nicht zahlen. Ziehen Sie einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale hinzu und zahlen Sie eventuell einen angemessenen Betrag in Absprache mit diesen. Sie sollten solche Rechnungen immer von Dritten prüfen lassen, erst Recht, wenn die Rechnung Sie den Verdacht haben, es handelt sich um Wucher. Allerdings sollten Sie wissen, dass Sie Wucher vor Gericht nur schwer nachweisbar ist. Es bedarf dazu mehr, als nur eines Preises, der 50% über dem ortsüblichen liegt.
Kündigung oder Widerruf
Wenn Ihnen der Schlüsseldienst irgendwie suspekt vorkommt oder unseriös scheint, können Sie den Vertrag jederzeit kündigen, der mit dem Auftrag eingegangen wurde. Aber dann müssen Sie Leistungen, die bereits erbracht wurden, dennoch zahlen. Wenn Sie eine zu hohe Rechnung bereits beglichen haben, stehen Ihre Chancen nicht sehr gut, dass Sie Ihr Geld zügig zurückbekommen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie sich schon bewusst darüber waren, dass die Kosten ungerechtfertigt sind. Gerichtliche Verfahren sind langwierig und kostenintensiv.
Schalten Sie daher besser rechtzeitig und vor Begleichen der Rechnung einen Anwalt ein und lassen Sie die Rechnung genau prüfen. Als Kunde steht Ihnen unter Umständen auch eine Widerrufsfrist zu, die Sie unter Umständen in solch einer Situation schützt. Achten Sie auch darauf, dass der Schlüsseldienst Sie nie dazu zwingen kann, die Rechnung direkt in Bar und vor Ort zu bezahlen. Im Falle der Nötigung können Sie die Polizei einschalten. Um sich abzusichern, vereinbaren Sie am besten vorab schon die Rechnungslegung anstelle der Barzahlung.
Können Sie die Kosten für den Schlüsseldienst Ihrem Vermieter in Rechnung stellen?
Sobald Sie den Schlüssel für Ihre Wohnung vom Vermieter erhalten, gehen alle Nutzungsmöglichkeiten auf Sie über. Ab diesem Moment hat der Vermieter keinen Zutritt mehr zu der Wohnung, andernfalls macht er sich strafbar. Er ist nicht befugt, die Wohnung ohne Ihre Zustimmung zu betreten. Wenn nun Ihr Schlüssel verloren oder kaputt geht oder Sie sich aussperren, müssen Sie den Schlüsseldienst beauftragen und auch bezahlen. Schließlich tragen Sie die Schuld an der Situation, nicht der Vermieter. Es gilt immer, dass derjenige die Kosten des Schlüsselnotdienstleisters trägt, der die Situation zu verschulden hat. Sie können die Kosten also nicht vom Vermieter zurückverlangen, solange Sie die Situation herbeigeführt haben – egal wie unangenehm das ist. Im Falle eines Verlustes des Schlüssels und dem Austauschen der Schlösser, müssen Sie Ihren Vermieter aber informieren. Selbiges gilt, wenn Sie Schlüssel nachmachen lassen. Diese müssen dann auch bei Auszug dem Vermieter vollständig ausgehändigt werden.
Wann übernimmt die Versicherung?
Gleich vorweg: Versicherungen übernehmen Kosten von Schlüsseldiensten fast nie. Die einzige Ausnahme, in der jemand anderes für die Kosten des Schlüsseldienstes aufkommt, ist wenn eine dritte Person den Schaden verursacht hat. Wenn Ihr Onkel oder ein Bekannter zu Besuch ist und unbedarft von außen die Tür zu zieht, ohne dass Sie einen Schlüssel dabeihaben, sind nicht Sie der Verursacher des Schadens. In diesem Fall könnten Sie dem Verursacher die Kosten für den Schlüsseldienst in Rechnung stellen. Oft übernehmen Privathaftpflichtversicherungen diese Schäden. Manchmal wird nur eine gewisse Maximalsumme pro Schadensfall übernommen oder es gibt eine Selbstbeteiligung. Weitere Informationen dazu entnehmen Sie Ihrer Versicherungspolice oder den Versicherungsbedingungen.
Für Personen, die beruflich Schlüssel zur Verfügung gestellt bekommen haben, gibt es auch Diensthaftpflichtversicherungen oder Dienstschlüsselversicherungen. Da große Unternehmen oder Einrichtungen oft komplexe Schließsysteme verbauen, kann der Verlust eines einzigen Schlüssels vierstellige Eurobeträge an Kosten verursachen. Die genannten Versicherungen decken diese stets unbürokratisch. Diese Policen schützen Sie aber nicht in Ihrem häuslichen Umfeld. Dort hilft nur die Vorsorge, um gar nicht in diese unangenehme Situation zu kommen.